Beurteilungs- und Planungshilfe für temperaturabhängige Varroazid-Anwendungen. Eine sehr hilfreiche Seite um die Behandlungen nach dem Wetter zu planen. Bereitgestellt von Agrar Meteorologie Rheinland-Pfalz.
Dokumentationspflicht für Imker- Neues Tierarzneimittelgesetz.Auf die Imker kommt ab dem Jahr 2022 etwas Papierarbeit zu. Imker sind ab dem 28.01.2022 verpflichtet ein sogenanntes Bestandbuch bei Behandlungen gegen z.B. Varroa zu führen. Diese Dokumentation ist Pflicht für alle Imker und muß alle Verwendeten Arzneimittel dokumentiert enthalten. Es spielt dabei keine Rolle ob es frei verkäufliche oder apothekenpflichtige Arzneimittel sind. Die Dokumentation muss 5 Jahre lang aufbewahrt werden.
"Bienenseuchen-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) geändert worden ist"